Kunst als Allgemeingut?

Texte, Filme, etc. fallen ja üblicherweise 70 Jahre nach Tot des Schöpfers der Allgemeinheit zu (obwohl da in den USA mittlerweile auch wieder dran gedreht wird -_-), gilt das aber eigentlich auch
fuer Bilder, Fotografien und Kunstwerke allgemein? Ja, die gelten alle als “Werke” im urheberrechtlichen Sinn. In dem Fall waere es doch sowieso schnurz ob die Digitalisierten Kunstwerke in irgendeiner Art gekennzeichnet sind oder nicht.Darum geht’s ja. Diese DRM-Faschisten möchten am liebsten das gesamte Weltkulturerbe digital wegschließen. Daß die urheberrechtlichen Schutzfristen längst abgelaufen sind und die Werke somit als Allgemeingut gelten, interessiert die überhaupt nicht. Wozu sollte man auch solche anachronistischen Gesetze respektieren, wenn man sich inzwischen jederzeit neue kaufen kann. Das ständige Geplapper von Freiheit und Demokratie kann jedenfalls nicht mehr darüber hinwegtäuschen, daß der Bürger auf die neuerliche “Anpassung” des Urheberrechts nicht den geringsten Einfluß hatte. Keine Partei, die man hätte wählen können, um das zu verhindern. Mitbestimmung = Null. Die Content-Industrie selbst hat die Entwürfe nach den eigenen Vorstellungen verfaßt, unsere werten Volksverkäu- äh -vertreter haben sie durchgewunken. Das war’s.